Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Erbringung
von Dienstleistungen
durch S.G.R. Simic Gebäude Reinigung
Stand Jänner 2006
Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst
bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt
wird. Abweichende Vereinbarungen in bestehenden Angeboten und/oder Verträgen
haben Vorrang.
Art und Umfang der Leistung
Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt.
Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn
sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von
den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Mehrarbeiten des Auftragnehmers
werden gesondert verrechnet.
Abnahme, Gewährleistung und Haftung
1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen
als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht
unverzüglich - spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete
Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau
beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Leistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme
- ggf. auch abschnittsweise täglich – spätestens bei Fertigstellung
durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Abnahme nicht nach,
gilt die Leistung als abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der festgelegten Leistung berechtigterweise
Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.
Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen
sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen nicht weitergegeben hat,
wird keine Gewährleistung/Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn
der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit
bzw. Erreichbarkeit zur Ausführung der Dienstleistung getroffen hat.
4. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend
gemacht werden. Die Ersatzpflicht gilt nicht für Schäden, die
dem Auftragnehmer durch das Dienstleistungspersonal zugefügt wurden,
sofern diese Schäden nicht im Zusammenhang mit der Dienstleitung verursacht
wurden und den Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft. Die Ersatzpflicht
ist eingeschränkt durch Deckungsart und Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung
des Auftragnehmers. Bei einmaligen Leistungen ist diese auf den vereinbarten
Werklohn begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf maximal zwei Monatsvergütungen,
jeweils im Rahmen, Höhe und der Deckung der Haftpflichtversicherung
des Auftragnehmers.
5. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Aufmass
1. Im Fall der Abrechnung nach Aufmass gelten die Richtlinien des jeweiligen
Bundesinnungsverbandes.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht,
gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Partei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig
sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten
Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder
Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
Preise
Die vereinbarten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des
Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere der sozialversicherungs-
und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern
sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise
und ist – wenn nicht anders angeführt – die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer noch hinzuzurechnen.
Sicherheitseinbehalt
1. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung
der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche
oder aus sonstigen Gründen einzubehalten, ist ausgeschlossen.
2. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer
mit dessen Forderungen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass dieser zahlungsunfähig
geworden ist oder die Gegenforderung des Auftraggebers gerichtlich festgestellt
oder eine Aufrechnung vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt
worden ist.
3. Wird gegen den Auftraggeber der Konkurs beantragt oder eröffnet
oder stellt der Auftraggeber einen Ausgleichsantrag, so verpflichtet er
sich, den Auftragnehmer unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.
In diesem Falle ist der Auftragnehmer berechtigt, die Dienstleistung sofort
einzustellen und erhält er das gesamte vereinbarte und – auch
sonstige innerhalb der Zahlungsfrist - offene Entgelt(e).
Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum
zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
2. Monatliche Teilbeträge werden üblicher Weise zum Fünfzehnten
des laufenden Monats fakturiert und sind spätestens jeweils bis zum
Zehnten des Folgemonats zahlbar.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe
von 1 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie Mahn- und
Inkassospesen verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden
bleibt vorbehalten.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig, EDV-mäßig
gespeichert und verwaltet werden.
Übergang
Alle Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen gehen jedenfalls
bei aufrechter Geschäftsbeziehung beiderseits auf die Rechtsnachfolger
über. Diese sind zu verpflichten, diese Rechte und Pflichten auf allfällige
weitere Rechtsnachfolger zu verbinden. Jeder Teil hat seine Verpflichtung
aus dieser Geschäftbeziehung solange zu erfüllen, bis der Rechtsnachfolger
nachweislich darin eingetreten und eine diesbezügliche schriftliche
Erklärung des Rechtsnachfolgers bei dem anderen Partner eingetroffen
ist.
Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen
erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die
dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und
wirtschaftlich am nächsten kommt.